Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes muss jeder Arbeitgeber eine bestimmte Anzahl an Beschäftigten benennen, die die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Bei „normaler Brandgefahr“ müssen mind. 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet werden.

Brandschutzhelfer kümmern sich um die Erstmaßnahmen im Brandfall:
die Brandmeldung, die Personenevakuierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden. Daher ist es sinnvoll, dass pro Betriebsabschnitt mindestens eine ausgebildete Person für Sofortmaßnahmen im Brandfall ständig anwesend ist. Brandschutzhelfer sollen darüber hinaus auch diebe trieblichen Brandschutzbeauftragten unterstützen.

Theoretische Ausbildung:

  • rechtliche Grundlagen
  • Brandschutzorganisation im Unternehmen
  • Verantwortung im Brandschutz
  • Aufgaben des Brandschutzhelfers
  • Verbrennungsvorgang
  • Gefahren eines Brandes und Brandklassen
  • Löschmittel und ihre Wirkung
  • Flucht- und Rettungswege
  • Verhalten bei Gebäuderäumung
  • Brandbekämpfungseinrichtungen
  • Abschlussprüfung

Praktische Ausbildung:

  • Löschübung mit verschiedenen Löschmitteln

Teilnehmerkreis: Löschübung mit verschiedenen Löschmitteln

Zertifikat: Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat mit 5 jähriger Gültigkeit.